Verkehrsrechtliche Anordnung für ein Halteverbot
Verkehrsrechtliche Anordnung
Ein Halteverbot muß vom MOR (Mobilitätsreferat) genehmigt werden. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens und der anfallenden Gebühren ist vom Stadtteil abhängig.
Verkehrsrechtliche Anordnung
Ein temporäres Halteverbot in München kann für verschiedene Arbeiten beim MOR (Mobilitätsreferat) beantragt werden. Man sollte aber genügend Zeit für dieses Verfahren einplanen. Für einen Umzug mindestens 14 Arbeitstage, bei Baustellen können es auch 6 - 8 Wochen sein.
Erst wenn die Gebührenpflichtige Genehmigung des Halteverbots schriftlich eingegangen ist, dürfen die Halteverbotsschilder aufgestellt bzw. die Halteverbotszone eingerichtet werden. Die Nebenbestimmungen und Hinweise der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind zu beachten.
Beispiele bei einer Verkehrsrechtlichen Anordnung:
Beispiele bei einer Verkehrsrechtlichen Anordnung:
Erstellung der Vornotierungsliste: Die Vornotierungsliste wird von uns bei der Einrichtung des Halteverbots erstellt.
Lage des Halteverbots: An welcher Position müssen die Verkehrszeichen aufgestellt werden.
Zusatzzeichen: Bei einem Halteverbot kann auch ein Zusatzschild wie "Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen" angeordnet werden.
Dauer und Länge: Die genehmigte Gültigkeitsdauer sowie Länge des mobilen Halteverbots ist auf dem Zusatzzeichen vermerkt.
Zweck des Halteverbots: Ob ein Halteverbot zur Anlieferung an eine Baustelle oder für einen Umzug benötigt wird.
Auf Wunsch übernehmen wir beim Ordnungsamt die Einholung der erforderlichen Genehmigung für Ihr Vorhaben.
Beispiel einer Verkehrsrechtlichen Anordnung