Haltverbot oder Halteverbot
Halteverbot
Eine Halteverbotszone muß von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Eine Aufstellung ohne Verkehrsrechtliche Anordnung kann mit Bussgeldern geandet werden.
Haltverbot oder Halteverbot
Halteverbot oder Haltverbot: Haltverbot ist der Begriff bei den Behörden sowie bei der Strassenverkehrsordnung. Ein Haltverbot wird in der Verkehrsrechtlichen Anordnung (Genehmigung eines Haltverbot) benannt, um einen Abschnitt einer Strasse oder eines Parkplatzes für den öffentlichen Verkehr zu sperren oder freihalten.
Umgangssprachlich ist ein Halteverbot ein Haltverbot.
Bei einer gültigen Beschilderung mit einem Halteverbot darf sich der Verkehrsteilnehmer nicht in die gesperrte Halteverbotszone stellen.
Umgangssprachlich ist ein Halteverbot ein Haltverbot.
Bei einer gültigen Beschilderung mit einem Halteverbot darf sich der Verkehrsteilnehmer nicht in die gesperrte Halteverbotszone stellen.
Das Zusatzzeichen 1060-31 wird meistens mit den Halteverbotsschildern Z283-10 sowie Z283-20 in München vorgeschrieben. Die amtliche Bezeichnung ist: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen.